Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung im B2B-Bereich durch das Wachstumschancengesetz markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung der deutschen Wirtschaft. Diese Maßnahme ist essenziell für die geplante Implementierung eines elektronischen Systems, das Unternehmern verpflichtet, spezifische Daten aus elektronischen Rechnungen direkt an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung schrittweise eingeführt, wobei eine mehrjährige Übergangsfrist je nach Unternehmensgröße festgelegt wird. Bis zur Einführung des Meldesystems sind keine spezifischen elektronischen Übermittlungswege vorgeschrieben.
In einigen EU-Mitgliedstaaten wurden bereits vergleichbare Meldesysteme eingeführt, wie zum Beispiel das V-Modell in Italien, während andere Länder, wie Frankreich mit dem Y-Modell, eine Einführung planen.
Mit SICO haben wir das Meldeverfahren an das Finanzamt bereits mehrfach erfolgreich für unsere europäischen Kunden umgesetzt. Die Rechnungsstellung zwischen den Geschäftspartnern erfolgt dabei über unsere Produkte SICOgateway, SICOcorporate oder SICOoffice. Gleichzeitig werden alle erforderlichen Daten gemäß den Vorgaben der jeweiligen Finanzverwaltung innerhalb des festgelegten Zeitrahmens übermittelt.
Für weitere Informationen zu diesem Thema oder Unterstützung bei der Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.