Die Aufbewahrungspflicht ist Teil der steuerlichen und
handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht.
Folglich müssen unsere Kunden, die nach Steuer- oder
Handelsrecht zum Führen und anschließender Verwahrung von
Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, dieser Pflicht
nachkommen.
So werden Sie den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur
Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) und den Grundsätzen
ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)
gerecht.
Das Umsatzsteuergesetz verpflichtet zudem Empfänger von
elektronischen Rechnungen, diese mindestens 10 Jahre sicher
aufzubewahren.
Mit SICO archiv können Sie alle EDI-Belege
automatisch und chronologisch archivieren lassen - einfach und
ohne Investition in Ihre eigene Infrastruktur.
Auch andere Dokumente – die nicht per EDI übertragen wurden –
können Sie über diesen Service archivieren lassen.
Ihre Vorteile im Überblick:
Für jede Aufgabenstellung im Umfeld der Archivierung liefern
wir Ihnen eine wirtschaftlich angemessene Lösung.
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